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UNSER SERVICE – STEINSCHLAGREPARATUR
STEINSCHLAGREPARATUR
Ein Steinschlag ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Denn dadurch wird die Festigkeit und Sicherheit der Windschutzscheibe stark reduziert. Ein Steinschlagschaden bedeutet jedoch nicht automatisch einen Scheibenaustausch. Bei kleineren Steinschlägen kann dieser Schaden häufig repariert werden und ist dadurch eine Alternative zum relativ teueren Austausch der Windschutzscheibe.
Steinschläge auf der Windschutzscheibe sind als Glasbruch in der Teilkasko mitversichert. Der Schadensfreiheitsrabatt Ihrer Haftpflichtversicherung ist also nicht betroffen.
Also: Zögern Sie nicht lange, bevor ein irreparabler Glasriss entsteht und die Scheibe ausgetauscht werden muss. Bei bestehender Teilkasko sparen Sie Ihre Selbstbeteiligung, weil die Kasko den Schaden komplett übernimmt. Eine Reparatur ist gesetzlich zugelassen und stellt den ursprünglichen Sicherheitsstandard wieder her.
Die Reparatur dauert lediglich eine halbe Stunde und kann deshalb kurzfristig durchgeführt werden. Rufen Sie uns an!
Folgende Schäden sind laut gesetzlicher Vorschriften aus technischen und Sicherheitsgründen nicht durch eine Steinschlagreparatur reparabel:
Alle anderen Schäden können sehr kostengünstig repariert werden.
Bei Steinschlägen, die laut gesetzlichen Vorschriften oder aus technischen Gründen nicht repariert werden dürfen, setzen wir selbstverständlich ebenso fachmännisch eine neue Windschutzscheibe ein.
Bekassinenau 67
22147 Hamburg
0175/150 61 19
040/25 48 61 33
Montag – Freitag
von 8:00 bis 18:00 Uhr